In Deutschland ist das AMNOG-Verfahren ein zentraler Bestandteil dieser Arbeit. Parallel zur Einführung eines neuen Arzneimittels in Deutschland, bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dessen Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Standardtherapie. Wissenschaftliche Daten werden aufbereitet, um den Mehrwert der Innovationen für Menschen mit schweren Erkrankungen und das Gesundheitssystem zu zeigen.
Auf Basis dieser Bewertung erfolgt die Verhandlung mit dem GKV-Spitzenverband über einen Erstattungspreis. Dabei geht es darum, den medizinischen Nutzen, die Versorgungsperspektive und die Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen – für eine faire und nachhaltige Preisgestaltung.
Gleichzeitig steht der Dialog mit politischen Entscheidungsträger:innen, Krankenkassen, Verbänden und der Öffentlichkeit im Fokus. Ziel ist es, verlässliche Rahmenbedingungen, die Innovationen fördern, zu schaffen und gleichzeitig die Versorgung von Menschen, die mit schweren Erkrankungen leben, zu sichern.
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